Bericht aus der Praxis

Mittlerweile sind bald zwei Monate vergangen, seitdem wir das letzte Mal hier standen und die ersten verzweifelten Anrufe bekommen haben. Enge Verwandte sind in Afghanistan, sagt der Mann am Telefon. Sie müssen sich verstecken und alle paar Tage ein anderes Versteck aufsuchen, um nicht gefunden zu werden. Häufig mussten wir als Berater*innen auf die schiere Unmöglichkeit hinweisen, momentan Verwandte nach Deutschland zu holen.

Oder wir bekamen und bekommen Emails von Menschen, die uns aus Afghanistan anschreiben, alle ihre Dokumente mitschicken und darum flehen, einen Weg zu finden, sie aus Kabul rauszuholen. Oder zu uns kommen Menschen in die Beratung hier aus Braunschweig, die unsere Nachbarn sind – die geflohen sind aus Afghanistan und dort zuvor in Bereichen gearbeitet haben (im Gefängnis, bei der Polizei, als Staatsbedienstete), die sie – und insbesondere ihre Familien vor Ort – jetzt in Gefahr bringen. Und das durch Unmengen von Datensätzen und von westlichen Kräften aufgebauten Datenbanken, die jetzt in den Händen der Taliban sind, mit denen sich Aktivitäten über viele Jahre zurückverfolgen lassen.

Oft gehen die Telefonate lange: neben der Klärung rechtlicher Möglichkeiten geht es auch um Entlastung, den Drang, einfach mal alles rauszulassen, einfach mal jemanden zu haben, der oder die einem zu hört und nicht gleich abwimmelt mit: “ja schlimm, wir können nichts machen” oder wie die Notfalltelefonnummer des Auswärtigen Amtes unerreichbar ist.

REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V. auf der Kundgebung der Seebrücke Braunschweig am 09.10.2021

Die vollständige Rede findet ihr hier:

Stärken statt streichen!

„Die niedersächsische Landesregierung plant massive Kürzungen im Migrationsbereich. In den kommenden zwei Jahren drohen in ganz Niedersachsen rund 100 Stellen in der Migrationsberatung verloren zu gehen. Daher fordern 22 niedersächsische Verbände, Vereine und Migrat:innenselbstorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme von der Landesregierung“ (Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.)

Stärken statt Streichen: Das Netzwerk der Migrationsberatung in Niedersachsen erhalten!
Wir sind ein vielfältiges und starkes Netzwerk der Migrationsarbeit. Doch jetzt ist dieses Netzwerk
akut gefährdet. Die niedersächsische Landesregierung plant im Haushalt 2022/23 massive Kürzungen im Migrationsbereich. Allein bei der Richtlinie Migrationsberatung sollen knapp 50 Prozent der Mittel (4,5 Millionen Euro) gestrichen werden. Mit den geplanten Kürzungen werden in den kommenden zwei Jahren in ganz Niedersachsen rund 100 Stellen in der Migrationsberatung wegfallen – bei engagierten Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und Selbstorganisationen. Die etablierten und hochprofessionellen Strukturen, die über Jahre umsichtig aufgebaut wurden, würden mit den Kürzungen eingerissen werden.

Mit hohem Einsatz beraten, unterstützen und begleiten wir Migrant:innen und Geflüchtete in aufenthaltsrechtlichen Fragen, beim Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt, zu Bildung und zum Spracherwerb, zum Gesundheitswesen und vielem mehr. Wir begleiten sie im Asylverfahren, bieten Orientierung im deutschen Behördensystem und unterstützen die Menschen in oft komplizierten aufenthaltsrechtlichen Fragen bis zur Aufenthaltsverfestigung und zur Einbürgerung. Zunehmend beraten wir auch EU-Bürger:innen, beispielsweise Saisonarbeiter:innen in der Fleischindustrie und in der Landwirtschaft, zu Integrationsfragen und auch ihren Rechten gegenüber den Arbeitgeber:innen. In unserer Beratung berichten Menschen auch von ihren Erfahrungen mit Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung.

Während andere Bundesländer die Kürzungen von Bundesmitteln durch eigene Landesmittel ausgleichen, will das Land Niedersachsen massiv streichen. Doch diese Kürzungen wären ein schwerer Fehler. Fatal wären die Kürzungen vor allem für die Menschen, die wir unterstützen und fürdie wichtige Anlaufstellen wegfallen würden. Denn wir tragen dazu bei, dass Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte gestärkt werden, am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können und zu ihren Rechten kommen. Unsere Netzwerkarbeit hilft auch mit, die Mehrheitsgesellschaft und ihre Institutionen interkulturell zu öffnen. Vielfach organisieren wir neben unserer hauptamtlichen Arbeit auch unverzichtbare Netzwerke ehrenamtlicher Unterstützung. Wer das Geld für die Migrationsberatung streicht, riskiert soziale Folgekosten. Denn auch eine verweigerte Integration kostet Geld.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen sowie der solidarische Umgang miteinander sind – wie nicht zuletzt die Coronapandemie gezeigt hat – weder selbstverständlich noch ohne Weiteres zu erreichen. Es bedarf gemeinsamer Arbeit und Anstrengungen, um allen Menschen eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass niemand allein gelassen, ausgegrenzt und abgehängt wird und dass alle Menschen zu ihren Rechten kommen.

Diese professionellen Beratungsangebote sind auch künftig unverzichtbar und können nicht durch ehrenamtliches Engagement ersetzt werden. Zu uns kommen Menschen, die einen hohen Erstberatungsbedarf haben. Gleichzeitig beraten wir Menschen, die die Unterstützung auch nach Jahren noch benötigen. Gerade der pandemiebedingt eingeschränkte – oftmals nur digitale – Zugang zu Behörden erschwert es Menschen mit Migrationsgeschichte, ihre Anliegen vorzutragen. Als Beratungsstellen sind wir immer wieder mit komplexen, neuen und immer wieder auch existentiellen Fragen betraut und nehmen uns die Zeit für eine qualifizierte Beratung.

Es wäre kurzsichtig, in diesem zentralen gesellschaftspolitischen Bereich die – ohnehin schon bescheidenen – Finanzmittel zu kürzen, weil vermeintlich weniger Schutzsuchende nach Niedersachsen kommen. Wie akut und dringend nötig Unterstützungsleistungen sein können, zeigt sich aktuell an den Aufnahmen von Schutzsuchenden aus Afghanistan. Die Aufnahme einiger Ortskräfte und ihrer Familien waren ein erster Schritt, weitere Aufnahmen werden folgen. Auch in Niedersachsen werden wir uns diesen verantwortungsvollen Herausforderungen stellen. Sobald die Menschen in den Kommunen aufgenommen werden, werden die Beratungen vor Ort verstärkt nachgefragt werden. Das Beispiel Afghanistan lehrt uns, hier nicht kurzfristig zu denken, sondern die Beratungen im Feld von Asyl und Migration als eine dauerhafte Aufgabe wahrzunehmen. Dies sollte in den Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden.

Zudem sind Migration, Integration und Teilhabe keine einmaligen, innerhalb weniger Jahre abgeschlossenen Prozesse, sondern benötigen Zeit. Sie lassen sich auch nicht auf die Entwicklung ab 2015 reduzieren. Die Migrationsberatung bezieht sich auf alle Menschen mit Migrationsgeschichte: Geflüchtete, Familienangehörige, Geduldete, Arbeitsmigrant:innen, Studierende. Und die Zahl der Menschen ohne deutschen Pass in Niedersachsen steigt weiter kontinuierlich an.

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind in weit stärkerem Maße von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen. Ein höherer Anteil lebt in beengten Wohnverhältnissen, arbeitet in Dienstleistungsberufen mit engen Personenkontakten, ist von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen und hat im Rahmen des Distanzunterrichts größere Lernrückstände zu verzeichnen. Um eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Menschen zu erreichen, braucht Niedersachsen eine Stärkung der flächendeckenden Migrationsarbeit. Das Land Niedersachsen muss die Mittel im Bereich Migration und Migrationsberatung aufstocken, statt sie zu kürzen!

unterzeichnet von
Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen – amfn e.V.
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.
Asyl e.V. Hildesheim
Caspo e.V. – Integrationsberatungsstelle Grata für Geflüchtete und Migrant*innen (Isernhagen)
Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Haus der Kulturen Braunschweig e.V.
IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. (Oldenburg)
Initiative für Internationalen Kulturaustausch Hannover/Nds. IIK e.V.
kargah e.V. – Verein für Interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit
(Hannover)
Kinderhaus Wittlager Land gGmbH
LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Lebenswege begleiten e.V. (Bruchhausen-Vilsen)
LEB in Niedersachsen e.V. – BIZ Dannenberg
Mehrgenerationenhaus Burgdorf e.V.
Migrationsberatung BLEIBEN/Kulturbahnhof Hitzacker KuBa e.V.
Niedersächsischer Integrationsrat (NIR)
Outlaw gGmbH Koordinierungsstelle Flüchtlingssozialarbeit in Osnabrück
REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V. (Braunschweig)
Refugium Wesermarsch e.V. – Verein für interkulturelle Arbeit (Brake)
Werk-statt-Schule e.V. (Northeim)
Yezidisches Forum e.V. Oldenburg

Hier geht es zur Stellungnahme.

Offener Brief an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus Braunschweig und der Region sowie an den Oberbürgermeister Ulrich Markurth

Sehr geehrte Bundes- und Landtagsabgeordnete aus Braunschweig und der Region, sehr geehrter Oberbürgermeister Markurth,

wir wenden uns an Sie, da uns die Ereignisse in Afghanistan und speziell in Kabul nicht loslassen. Wir sind erschrocken und entsetzt im Angesicht der Bilder und Geschichten, die wir hören und sehen.

Am 16. November 2001 und 22. Dezember 2001 stimmte der dt. Bundestag dafür, sich an „Operation Enduring Freedom“ und damit am Krieg in Afghanistan zu beteiligen.  Um die Einsätze zu rechtfertigen, wurde in den damaligen Bundestagsreden – neben dem obligatorischen Verweis auf den Krieg gegen den Terror – auf die Situation der Frauen und Mädchen verwiesen. So sagte Gerhard Schröder damals zur Situation in Afghanistan: „Die Abwesenheit von demokratisch legitimierter Gewalt hat viel, viel mehr Unschuldige getroffen, hat sie rechtlos gemacht, zumal Frauen und Mädchen“ – und fügt später hinzu: „Aber das Beispiel Afghanistan zeigt: Nur mithilfe militärischer Gewalt konnte verhindert werden, dass auch in Zukunft Unschuldige unendlich leiden müssen.“

Wie zynisch müssen diese Worte im August 2021 – nach 20 Jahren Afghanistan-Einsatz – wirken? Vor allem in Anbetracht der Bilder von Menschen, die sich verzweifelt an den Evakuierungsflugzeugen auf dem Kabuler Flughafen festklammern, um den Taliban zu entkommen, bis sie dann in den Tod stürzen.  Dass dann auch noch ein Flugzeug aus Deutschland mit Platz für mindestens 114 Menschen nur 7 Menschen evakuierte, weil die anderen nicht auf der Liste standen oder es nicht zum Flughafen geschafft haben, ist einfach beschämend (Quelle: Ramona Lenz | Medico International). Lässt aber auch tief in eine deutsche Behördenmentalität blicken, die Menschen in der Migrationsarbeit leider allzu bekannt ist.

Angesichts solcher Bilder kann man sich nur schämen und die Worte von Mahbouba Seraj, Gründerin des Afghan Women‘s Network, eine der bekanntesten Frauenrechtler:innen des Landes wiederholen. Sie sagt: „Schämt Euch. Schande über die ganze Welt für das, was ihr Afghanistan angetan habt. Warum habt Ihr das getan? Waren wir in Euren Händen nichts als ein Spielball? Eigentlich möchte ich gar nicht mehr mit Euch reden. Die Zeit, zu reden, ist vorbei. Wir haben gesprochen, wir haben gefragt, wir haben gefordert. Ihr habt Eure dummen Entscheidungen ohne uns getroffen. Ihr zerstört alles, wofür wir so hart gearbeitet haben. Ihr widert uns an.“ (Quelle: Medico International)

Die Lage in Afghanistan betrifft konkret Menschen, die in Deutschland, in Niedersachsen und hier in Braunschweig leben, die unsere Nachbarn, unsere Arbeitskolleg:innen, unsere Freund:innen und Partner:innen sind. 181.000 Personen umfasst die afghanische Diaspora in Deutschland. Sie haben Familie und Freunde in Afghanistan, um die sie sich sorgen, die sie nicht nachholen durften oder konnten (aufgrund bürokratischer Ungetüme). Jenen Familien in Afghanistan droht dabei besondere Gefahr, sollte herauskommen, dass ihre Familienangehörigen in den „Westen“ geflohen sind.

Schäbig ist in diesem Zusammenhang auch die Lagebewertung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis vor kurzem noch in laufenden Verfahren verkündet hat, um die Erteilung des subsidiären Schutzstatus anzuzweifeln: „In Bezug auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes ist einerseits auszuführen, dass die meisten Städte und Provinzen derzeitig kampflos übergeben werden. Demnach ist doch sehr fraglich, ob die Intensität der Kampfhandlungen und damit die Gefahrendichte tatsächlich zugenommen [hat]“. (Quelle: RA Myrsini Laaser).

Dem möchten wir nur den Auszug aus dem Bericht einer jungen Studentin aus Kabul entgegenhalten, den sie, ohne ihren Namen nennen zu können, im Guardian veröffentlicht hat. Im November hätte sie ihr Studium an der Universität in Kabul beendet:

As a woman, I feel like I am the victim of this political war that men started. I felt like I can no longer laugh out loud, I can no longer listen to my favourite songs, I can no longer meet my friends in our favourite cafe, I can no longer wear my favourite yellow dress or pink lipstick. And I can no longer go to my job or finish the university degree that I worked for years to achieve.

I loved doing my nails. Today, as I was on my way home, I glanced at the beauty salon where I used to go for manicures. The shop front, which had been decorated with beautiful pictures of girls, had been whitewashed overnight.

All I could see around me were the fearful and scared faces of women and ugly faces of men who hate women, who do not like women to get educated, work and have freedom. Most devastating to me were the ones who looked happy and made fun of women. Instead of standing by our side, they stand with the Taliban and give them even more power.” (Quelle: Guardian)

Zerstörte Leben scheinen für eine „Gefahrendichte“ nicht zu genügen. Was war nochmal die Rechtfertigung für den Einsatz in Afghanistan?

Übertroffen wird die Schäbigkeit nur noch von Kanzlerkandidaten, die im Wettlauf mit der AfD verkünden, dass sich „der Fehler“ von 2015 nicht wiederholen dürfe und damit das Vokabular rechter Diskursverschiebung mittragen.

Ebenso katastrophal ist es, die sich aus der Taliban-Herrschaft ergebenen Fluchtbewegungen, sofern sie nicht gewaltvoll unterdrückt werden – wie bereits jetzt schon am Flughafen in Kabul, wo von den Taliban nur noch „Nicht-Afghanen“ auf den Flugplatz gelassen werden – auf die Nachbarländer abzuwälzen. Nur damit die Menschen dann in irgendwelchen Lagern in Pakistan, Iran oder Tadschikistan “wie Atommüll“ (Margarete Stokowski) entsorgt und vergessen werden, so wie auf Manus oder in Moria. Wenn in diesem Zusammenhang dann noch überlegt wird, die pakistanische Regierung mit Hilfsgeldern zu fördern, um sie zur Aufnahme Geflüchteter zu motivieren, wie es die DW-Journalistin Waslat Hasrat-Nazimi berichtet, hat die Absurdität ihr volles Ausmaß erreicht. Nach 20 Jahren Afghanistan-Einsatz gerade die Regierung zu fördern, die wie keine andere die Taliban aus dem Ausland unterstützt und ihnen Rückzugs- und Ausbildungsort gewährt hat, ist niemanden begreiflich zu machen. Enduring Freedom verbleibt als Enduring Leid und Terror.

Wer dann noch den Ausführungen der Taliban zu einer vermeintlichen allgemeinen „Amnestie“, die sie mediengeschult in Kameras raunen, mehr glaubt als den Augenzeugenberichten der Betroffenen vor Ort, glaubt auch an Weihnachtsmänner, die Nichtigkeit des Klimawandels und die Erschaffung von Coronaviren durch Echsenmenschen.

Wir halten es für die humanitäre Pflicht aller Entscheidungsträger:innen dem bisherigen Versagen in Afghanistan kein weiteres hinzuzufügen. Stattdessen muss mit aller Kraft alles dafür getan werden, die humanitäre Katastrophe in Afghanistan zu lindern.

Wir schließen uns daher den Forderungen des Flüchtlingsrates Niedersachsen an und bekräftigen:

An die Bundestagsabgeordneten:

Folgen Sie (zumindest) Günther Beckstein in der Erkenntnis, dass „lieber neun Menschen zu Unrecht Asyl bekommen, als [das] einer zurückgeschickt wird in Folter oder Tod“. Versuchen Sie wenigstens den Fehler zu korrigieren, den der dt. Bundestag bei der Ablehnung des Antrags der GRÜNEN Ende Juni, der nur noch von den LINKEN befürwortet wurde, getätigt hat. Jenen Antrag der eine frühzeitigere, umfassende und entbürokratisierte Evakuierung der afghanischen Ortskräfte ermöglicht hätte.

Luftbrücke jetzt: Die Bundesregierung muss alle Ortskräfte und ihre Familien sofort evakuieren. Darüber hinaus muss die Bundesregierung auch für Frauenrechtler:innen, Menschenrechtsaktivist:innen, Anwält:innen, Mitarbeiter:innen internationaler Organisationen, Journalist:innen und alle anderen besonders gefährdeten Personen eine schnelle Aufnahme in Deutschland gewährleisten. Bürokratische Hürden darf es bei diesen Rettungsmaßnahmen nicht geben. Auf Visaverfahren muss in dieser dramatischen Notlage verzichtet werden.

Bleiberecht: Bund und Länder, BAMF und Ausländerbehörden müssen jetzt ein Bleiberecht für diejenigen afghanischen Geflüchteten schaffen, die bereits in Deutschland sind. Bei tausenden bereits in Deutschland lebenden Schutzsuchenden aus Afghanistan hat das BAMF die Asylanträge abgelehnt – obwohl Afghanistan das gefährlichste Land der Welt ist. Mit der Machtübernahme durch die Taliban gilt dies umso mehr. Alle Schutzsuchenden aus Afghanistan brauchen jetzt ein Bleiberecht.

An die Landtagsabgeordneten:

Handeln Sie in bester niedersächsischer Tradition. Als der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht im November 1978 die Bilder der verzweifelten Boat People aus Vietnam sah, erklärte er, dass Niedersachsen auch im Alleingang bereit sei, tausend Geflüchtete aufzunehmen. Knüpfen Sie daran an. Wiederholen Sie 1978, wiederholen Sie 2015 und zeigen Sie, dass Anstand und Humanität nicht vergänglich sind und Sie sich den rechten Diskursverschiebungen aufrecht entgegenstellen.

(Landes-)Aufnahmeprogramm: Es müssen sichere und legale Fluchtwege für afghanische Schutzsuchende geschaffen werden. Die niedersächsische Landesregierung muss sich zum einen gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass flexible Aufnahmeprogramme und Schutzkontingente für afghanische Schutzsuchende eingerichtet werden. Zum anderen muss die Landesregierung auch selbst ein entsprechendes Aufnahmeprogramm auflegen, so wie es Schleswig-Holstein bereits angekündigt hat.

Arbeitsverbote und andere Sanktionen aufheben: Das niedersächsische Innenministerium muss die Ausländerbehörden verpflichten, Arbeitsverbote und andere Sanktionen gegenüber afghanischen Staatsangehörigen – etwa wegen fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung – vollständig aufzuheben. Da Abschiebungen nach Afghanistan faktisch unmöglich sind, darf Afghan:innen nicht mehr vorgeworfen werden, dass ihr (vermeintliches) (Fehl)Verhalten dafür ursächlich sei, dass sie nicht abgeschoben werden können.

An den Oberbürgermeister:

Auch Braunschweig muss als solidarische Stadt aktiv werden. Es reicht nicht, sich nur „Koordinierungsstelle der sicheren Häfen in Niedersachsen“ zu nennen. Dem müssen auch Taten folgen, um in Bündnis mit den anderen niedersächsischen Städten dafür zu sorgen, dass die o.g. Forderungen auch umgesetzt werden. Solidarität beginnt noch immer in den Städten und Kommunen, da wo die Menschen miteinander leben und einander begegnen. Der Corona-Krisenstab der Stadt hat gezeigt, wie effektives und abgestimmtes handeln aussehen kann. Jetzt braucht es einen Afghanistan-Krisenstab der Stadt, um noch vor den Wahlen die Aufnahmebereitschaft der niedersächsischen Kommunen zu koordinieren und gebündelt deutlich zu machen. Zeigen Sie als unser Bürgermeister, dass diesem Land nicht jedes Rückgrat völlig abhandengekommen ist.   

Mit freundlichen Grüßen

Ihr REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V.

Braunschweiger Zeitung, 19.08.2021

Bündnispapier „Verantwortung übernehmen! Ein Sicherer Hafen für Alle“

Politisches Handeln hat die Aufgabe, das gute Zusammenleben aller Menschen zu organisieren. Gerade die Kommunen sind die Orte, die Zugänge etwa zu Bildung und Gesundheit herstellen sowie die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das ist vielerorts schon längst gelebte Praxis in Niedersachsen.

Immer mehr Kommunen in Niedersachsen erklären sich zu Sicheren Häfen. Das sind wichtige Schritte! Denn ein Sicherer Hafen ist ein Ort der Aufnahme und des Ankommens für Schutzsuchende, insbesondere für jene, die unter katastrophalen Bedingungen an Europas Grenzen festsitzen. Zum anderen sollte ein Sicherer Hafen Sicherheit für alle Menschen schaffen, die vor Ort leben.

Doch noch immer ist vielen Menschen die gesellschaftliche wie politische Teilhabe verwehrt – selbst wenn sie hier geboren sind oder seit Jahren hier leben und längst Teil der Gesellschaft sind. Dabei funktioniert und gedeiht jede Gesellschaft – in einem kleinen Dorf wie in einer Großstadt – besser, wenn alle Menschen vor Ort dieselben Rechte haben.

Als breites Bündnis fordern wir von Land, Kommunen und Zivilgesellschaft in Niedersachsen ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um menschenrechtsorientierte, schützende und fördernde Lebensbedingungen und ein gleichberechtigtes Zusammenleben für alle Menschen zu schaffen – und zwar unabhängig von Pass und Aufenthaltstitel.

A. Antirassismus

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. So beginnt die 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Doch auch über 70 Jahre nach Verabschiedung der UN-Menschenrechtserklärung und unseres Grundgesetzes sind wir noch weit entfernt von einer Welt, in der alle Menschen frei von Gewalt, in voller Würde und Selbstbestimmung leben können. Weltweit sind Kräfte im Aufwind, die die Menschlichkeit angreifen, die Hass und Hetze gezielt gegen bestimmte Gruppen schüren.

  • Rassismus ist ein strukturelles gesellschaftliches Problem und kein Phänomen einzelner Rassist*innen.
  • Rassismus dient dazu gesellschaftliche Hierarchien und Privilegien zu legitimieren.
  • Institutionelle und strukturelle Ausschlussmechanismen sind wirkmächtig und haben dramatische Folgen für Menschen anderer Herkunftsländer, Sprachen, Hautfarben, Nationalitäten, Religionen, Einwanderungsgeschichten, Lebensbedingungen oder mit eingeschränkten Aufenthaltstiteln.

Wir sehen hier eine gesamtdeutsche politische Verantwortung gegenüber den Menschen und ihren Nachkommen, die marginalisiert, verletzt und/oder getötet worden sind aufgrund der historischen Verbrechen während der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, können auch Kommunen und die Menschen in Niedersachsen einen Beitrag leisten und sich positionieren.

Wir fordern daher unter anderem:

  • Eine konsequente politische Positionierung und entschlossenes Vorgehen gegen     alle Formen von Rassismus.
  • Den konsequenten Abbau von institutionellem Rassismus.
  • Die Abschaffung von diskriminierenden Gesetzen im Asylverfahren.
  • Antirassismusbeauftragte in allen Kommunen, mehrheitlich besetzt von Expert*innen of Color.
  • Politische Konsequenzen bei rassistischen Anschlägen.

B. Verantwortung für die Einhaltung der Grundrechte

Das, was an Europas Grenzen passiert, geht uns alle an. In einem immer stärker zusammenwachsenden, nach innen grenzenlosen Europa können wir nicht ignorieren, wenn Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken, in Lagern unter katastrophalen Umständen festgehalten werden oder ihre Rechte an den Grenzen verletzt werden.

In einem solidarischen Europa überlassen wir die Aufnahme von Geflüchteten nicht den Staaten an den EU-Außengrenzen. Vielmehr sollten auch Kommunen und Zivilgesellschaft in Niedersachsen Verantwortung übernehmen und eine humane, solidarische Politik mitgestalten.

  • Viele niedersächsische Kommunen haben es bereits vorgemacht: Sie erklären sich zu Sicheren Häfen und treten für eine solidarische Asyl- und Migrationspolitik ein. Weitere Städte, Landkreise und Gemeinden sollen schnell folgen und gemeinsam die Stimme erheben für die Rechte von Menschen auf der Flucht.
  • Hunderte Kommunen in Deutschland und Europa haben sich mit Menschen auf der Flucht solidarisiert. Die niedersächsischen Kommunen müssen sich an den entstehenden Netzwerken solidarischer, aufnahmebereite Kommunen beteiligen und sich gegenüber Land, Bund und EU nachdrücklich für die Einhaltung der Grundrechte und eine kommunale Aufnahme von Schutzsuchenden einsetzen.

C. Bleiberecht statt Abschiebungen

Bisher leben hunderttausende Menschen in steter Angst vor einer Abschiebung. Auch in Niedersachsen bekommen tausende Menschen nur eine sogenannte Duldung – selbst wenn sie seit Jahrzehnten hier leben oder hier geboren wurden.

Wir wollen, dass alle Menschen, die Teil der Gesellschaft sind und hier leben wollen, hier bleiben können. Auch wenn für viele Fragen das Aufenthaltsrecht auf Bundesebene geändert werden muss, können Niedersachsens Kommunen schon jetzt rechtliche Spielräume nutzen, um für Menschen ein Bleiberecht zu schaffen  und ihnen Sicherheit zu bieten.

  • Die Kommunen sollten eine konsequent wohlwollende Grundhaltung gegenüber Menschen mit unsicherem Aufenthalt einnehmen und ihr Ermessen stets so auslegen, um auch bei der derzeitigen Gesetzeslage möglichst  für alle Menschen ein Bleiberecht zu schaffen.

D. Wohnen statt Unterbringung

Die eigene Wohnung ist ein sicherer Ort, an dem Menschen selbstbestimmt leben und zur Ruhe kommen können. Dieses selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung ist zugleich eine wichtige Grundlage, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Die niedersächsischen Kommunen können schon jetzt dafür sorgen, dass alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können.

  • In vielen Kommunen gibt es längst keine kommunalen Unterkünfte für Geflüchtete mehr. Dort, wo sie noch bestehen, müssen sie so schnell wie möglich geschlossen und erleichterter Zugang zu eigenem Wohnraum geschaffen werden.
  • Solange Unterkünfte existieren, müssen die Kommunen hohe Standards der Unterbringung und Unterstützung der Menschen festlegen. Die Umsetzung dieser Standards muss fortwährend kontrolliert werden.
  • Die Kommunen müssen die Rechte und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Menschen berücksichtigen. Hierzu gehören Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, körperlich oder psychisch erkrankte Personen sowie Überlebende von Folter, Gewalt oder Menschenhandel. Darüber hinaus müssen Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verhindert werden.
  • Die Kommunen müssen unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestellen schaffen, sodass insbesondere die in Unterkünften lebenden Menschen auf Missstände und Fehlentwicklungen hinweisen können.

E. Grundrecht auf Gesundheit

Gesundheit ist ein Grundrecht. Gerade in Zeiten einer gravierenden Pandemie wird deutlich, dass die Gesundheit aller Menschen gleichermaßen wichtig ist. Noch aber haben nicht alle Menschen, die in Niedersachsen leben, einen uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung.

  • Die Kommunen in Niedersachsen müssen sicherstellen, dass Menschen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus jederzeit und angstfrei Zugang zu medizinischer Versorgung haben, zum Beispiel durch eine Krankenversicherungskarte für Alle und einen anonymen Krankenschein für Menschen ohne Papiere.
  • Die Kommunen müssen einen barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleisten. Dazu gehört die Bereitstellung mehrsprachiger Informationen, die Finanzierung von Sprachmittlung bei Ärzt*innenbesuchen sowie deren Organisation (etwa durch den Aufbau von Gemeindedolmetschdiensten).
  • Die Einschränkung der Gesundheitsleistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz und das damit verbundene aufwändige Antragsverfahren sollen abgeschafft werden. Bis dahin können Handlungsspielräume innerhalb des Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschöpft werden.
  • Bei der Unterbringung von Geflüchteten und bei der Verteilung auf die Kommunen müssen gesundheitliche Belange wie zum Beispiel die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort berücksichtigt werden. Eine psychologische/psychosoziale Beratung und Behandlung muss gewährleistet sein.

Stellungnahme zu den geplanten Mittelkürzungen in der bundes- und landesgeförderten Migrationsberatung

Gesellschaftlicher Zusammenhalt, die Inklusion aller Bevölkerungsgruppen, sowie der solidarische Umgang miteinander sind – wie nicht zuletzt die Pandemie gezeigt hat – weder selbstverständlich noch ohne Weiteres zu erreichen. Es bedarf gemeinsamer Arbeit und Anstrengungen, um allen eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und um dafür zu sorgen, dass sich niemand allein gelassen, ausgegrenzt und abgehängt fühlt. Auch in Zukunft kommen Menschen in unser Land, um Schutz und eine Perspektive zu finden. So unveräußerlich und unstrittig Menschenrechte sind, gilt es sie und individuelle Nöte zu berücksichtigen.

Die Folgen der Pandemie (gesundheitliche Probleme, Arbeitsplatzverlust, soziale Isolierung) betreffen überdurchschnittlich sozial benachteiligte Menschen. Besonders gravierend sind die Einschnitte für Menschen mit Migrationsbiografien, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse umfangreich vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind. Der Verlust von Arbeitsverhältnissen und der erschwerte Zugang zu Ämtern hat sie in existenzielle Notlagen gedrängt. Die teilweise bis heute andauernde Unterbrechung von Integrationskursen, sowie die hohen Hürden beim Homeschooling haben die Situation weiter verschlimmert und bisher positive Integrationsverläufe blockiert. Auch die Unsicherheit über etwaige Familienzusammenführungen, die durch Corona erschwert sind, sowie eingeschränkte Mobilität durch geschlossene Grenzen stellen für die Menschen enorme Belastungen dar.


Da es sich bei Integration aus unserer Sicht um einen langwierigen Prozess handelt, bedarf es gerade jetzt – und auch weiterhin – besonderer Anstrengungen, um Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien zu unterstützen. Nichtdestotrotz sieht das Land Niedersachsen in seinem Haushaltsplan für die landesgeförderte Migrationsberatung (einschließlich der gerade nach Ankunft in Deutschland so entscheidenden unabhängigen Asylverfahrensberatung) Kürzungen von bis zu 70% in den nächsten drei Jahren vor. Die Mittel für die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) sollen ab 2023 umfangreich gekürzt werden. Uns ist bewusst, dass durch die Coronapandemie und die dadurch entstandenen Schieflagen in den öffentlichen Haushalten nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Aber es darf nicht sein, dass die Personen, die ohnehin überdurchschnittlich unter der Pandemie zu leiden hatten, jetzt wieder diejenigen sind, die das Nachsehen haben.

Diese Einschnitte würden die Beratungslandschaft und damit das Unterstützungsangebot für Menschen mit Fluchtund Migrationsbiografien radikal einschränken. Bereits jetzt arbeiten die Kolleg:innen in diesem Bereich mit höchstem persönlichen Engagement für ein Zusammenleben in Vielfalt und das trotz der Anfeindungen, denen sie aufgrund ihres Eintretens für Geflüchtete und Migrant:innen immer wieder ausgesetzt sind. Durch die fehlende Unterstützung würden sich soziale Notlagen wieder verschärfen, Integrationspotentiale unausgeschöpft bleiben und dadurch das öffentliche Gemeinwesen und Zusammenleben belastet werden. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt zudem, dass Integration ein langwieriger Prozess ist, der nicht nach ein paar Jahren als abgeschlossen betrachtet werden kann. Im Gegenteil, Migrant:innen sind auch nach Jahren diskriminierenden und ausgrenzenden Erfahrungen ausgesetzt. Der Wegfall unterstützender Strukturen würde ihre Möglichkeiten gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben weiter begrenzen.

Die Kürzung der Mittel kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass 2020 weniger Menschen nach Europa und Deutschland gekommen sind. Wie beschrieben sind gerade durch Corona zahlreiche soziale Notlagen für Migrant:innen entstanden. Zudem ist davon auszugehen, dass es auch künftig Migrationsbewegungen nach Deutschland geben wird, trotz aller Versuche diese zu unterbinden. Utopisch sind dabei nicht diejenigen, die sich integrationspragmatisch für ein Zusammenleben in Vielfalt und Solidarität einsetzen, sondern diejenigen die meinen, dass durch die „Sicherung“ von Grenzen und der ausschließlich ordnungspolitischen Verwaltung von Menschen alle Probleme gelöst werden könnten.

Wir appellieren an das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten, sowie das Bundesministerium des Innern: Seien Sie (integrations-)pragmatisch und handeln Sie nachhaltig. Unterstützen Sie uns, um die in Braunschweig entstandene, fachlich hochqualifizierte und professionell arbeitende Beratungsstruktur zu stärken und zu erhalten, nur so kann Integration und Teilhabe gefördert und der gesellschaftliche Zusammenhalt in der Region gestärkt werden.


Unterzeichnet

Marco Frank & Friederike Korbes
Geschäftsführung
REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V.

Martin Stützer
Einrichtungsleiter
AWO-Migrationsberatung
Katharina Kulczycka
Migrationsberatung
Haus der Kulturen Braunschweig e.V.

Heike Blümel & Antje Kämpfe
DRK-Sozial- und Migrationsberatung
DRK Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V.
Ute Scupin
Jugendmigrationsdienst (JMD)
Caritasverband Braunschweig e.V.
Annika Schulte & Markus Frankenberger
Asylverfahrensberatung
Caritasverband Braunschweig e.V.

Ansprechpartner:in

Landesgeförderte MigrationsberatungBundesgeförderte Migrationsberatung
Marco Frank
Geschäftsführung

REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V.
Steinweg 5 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 / 240 98 00
E-Mail: marco.frank@refugium-bs.de
Martin Stützer
Einrichtungsleiter

AWO-Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Steinweg 34 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 / 88 68 92 – 40
E-Mail: stuetzer@awo-bs.de

Kommentar zur 37. Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Hannover-Langenhagen/Niedersachsen am 9. März 2021

Nachts klingelt es an der Tür von Herrn und Frau K. Sie erwarten doch niemanden? Sofort kommt Angst auf. Angst, die sie eigentlich schon lange verdrängt glaubten. Viele Male wurde ihnen gesagt, dass sie hier in Niedersachsen doch sicher sind. Dass dies zwar tatsächlich stimmt, besonders in ihrem Fall, wissen die beiden auf rationaler Ebene natürlich. Menschen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (u.a. Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot), anderen Titeln (u.a. §25a oder §25b AufenthG), im Besitz einer Ausbildungs- /Beschäftigungsduldung oder im Härtefallverfahren sind, sind (im Regelfall) nicht von Abschiebung bedroht. Dies trifft auch auf Familie K. zu. Lediglich Menschen, bei denen sog. „schwere Straftaten“ vorliegen, sind im Einzelfall von einer Abschiebung bedroht. Was genau unter „schwerer Straftat“ zu verstehen ist, führt das Innenministerium nicht aus.

Tatsächlich klingt die Zahl der seit 2018 abgeschobenen Afghanen aus Niedersachsen nicht erheblich: 14. Doch wenn man betrachtet, wie diese kontinuierlich über die Jahre steigt, von 2018: 1, zu 2019: 4, 2020: 4 und 2021 bisher 5, ist die Tendenz der schwarz-roten Regierung Niedersachsens eindeutig
zu erkennen. Ein wesentlicher Punkt kommt bei der mittlerweile 37. Sammelabschiebung am 9. März 2021 in die Hauptstadt Afghanistans noch dazu. Der Abschiebeflieger startete vom Flughafen Hannover-Langenhagen aus. Aktivist*innen, die sich nach Hinweisen einer Abschiebung von Hannover aus spontan mobilisierten, gaben an, der Flughafen sei zu diesem Zeitpunkt beinahe menschenleer gewesen. Ein Szenario, welches sich die Landesregierung Niedersachsen sicherlich genau so gewünscht hat – möglichst wenig Aufsehen um dieses schwierige Thema Abschiebung.

Auch wenn sich das Bundesland Niedersachsen vergleichsweise zögerlich und mit niedrigeren Zahlen als beispielsweise Bayern an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligt, macht es sich mit der Bereitstellung des Flughafens Hannover Langenhagen mitschuldig. Mitschuldig daran, Menschen in
ein Land abzuschieben, das laut Global Peace Index das unsicherste und gefährlichste Land der Welt (noch hinter Jemen, Syrien und Somalia) ist und die Corona-Pandemie derart wütet, dass beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Bremen nun auch jungen, gesunden Afghanen einen Schutz vor Abschiebung erteilt. Hierzu heißt es im Asylmagazin: „Die Corona-Pandemie habe derart weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft, dass grundsätzlich nicht zu erwarten sei, dass sich Betroffene durch Gelegenheitsarbeiten ein Leben am Rande des Existenzminimums sichern könnten. Es sei auch nicht absehbar, dass sich die Situation dahingehend in absehbarer Zukunft ändere.“1 Eine Anfrage2 der Partei Die Linke ergab außerdem, dass die Zahl der BAMF-Bescheide afghanischer Schutzsuchender, die von Gerichten korrigiert werden, mit 60% erschreckend hoch ist. Mit Bezug auf die durchaus positiven Rechtsprechungen der letzten Zeit bezüglich der Schutzgewährung afghanischer Geflüchteter ist es jedoch noch schwerer, die Entscheidung für die Fortsetzung der
Sammelabschiebungen nach Afghanistan zu verstehen.

Das Gefühl der Angst ist ein reales. Ganz gleich, ob einem gebetsmühlenartig gesagt wird, dass man hier sicher ist. Besonders Nachrichten von Abschiebungen direkt aus der Hauptstadt Niedersachsens heraus, lassen die Angst wieder überhandnehmen – auch bei Herrn und Frau K. Beide konnten diese Nacht nicht mehr schlafen, haben das Licht bewusst ausgelassen und sich bis zum Mittag nicht aus ihrer Wohnung getraut. Frau K. hat wieder viel geweint. Das ist, was Angst erzeugt!

Wie können Beratungsstellen wie das Refugium mit dieser Angst und Unsicherheit umgehen? Wenn ein Ratsuchender fragt: „Wie soll ich mich sicher fühlen, wenn jetzt sogar von Hannover aus nach Afghanistan abgeschoben wird? Wer sagt mir, dass sich die „liberale“ Politik nicht mit der nächsten Wahl ändert? Ist meine Duldung wirklich so sicher, wenn die Ausländerbehörde die Macht über meinen Verbleib in Deutschland hat?“ Eine klare Antwort darauf ist schwer zu formulieren,
besonders wenn es dafür keine klare Antwort gibt – weil nur klare Bleiberechtsregelungen helfen würden. Ein Forderungspapier3 an die Landesregierung, eingebracht von der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (LAG FW), dem Flüchtlingsrat Niedersachsen und kargah e.V. aus Hannover, will genau das:

1. ein stichtagsunabhängiges Aufenthaltsrecht für alle Menschen, die seit fünf Jahren in Niedersachsen leben
2. eine Liberalisierung der bestehenden Bleiberechtsregelungen
3. eine systematische Beratung und Unterstützung aller potenziell anspruchsberechtigten Geflüchteten durch die Behörden unter Beteiligung der NGOs nach dem Beispiel des WIBProjekts4.

Auch die Forderung nach einem bundesweiten Abschiebestopp aufgrund der anhaltenden Pandemie sollte konsequent verfolgt werden. Marode Gesundheitssysteme in den jeweiligen Herkunftsländern führen dazu, dass Abgeschobene einem hohen Krankheitsrisiko ausgesetzt werden und die
körperliche Unversehrtheit somit nicht mehr gegeben ist. Die Bitte der Bundesregierung, Reisen so gut es geht zu vermeiden, muss folglich auch im Rahmen der Dublin-III -Verordnung gelten. Sog. „Dublin-Überstellungen“ müssen eingestellt werden. Generell gilt es, die gängige Abschiebepraxis grundlegend zu evaluieren und anschließend kritisch zu überprüfen.

Nur so kann es gelingen, Menschen wie Herrn und Frau K. Sicherheit und damit endlich Ruhe zu geben. Die Entscheidung, sich mehr und mehr an Abschiebungen nach Afghanistan zu beteiligen und sogar einen Flughafen dafür zur Verfügung zu stellen, ist aufs Äußerste zu kritisieren. Hier wird nicht nur mit Menschenleben derer gespielt, die letztlich im Flugzeug sitzen, sondern auch mit all jenen, die seit Jahren aus Angst nicht mehr schlafen können!

1 Hupke, Lea (2021: 61): Aktuelle Rechtsprechung zur Gefahrenlage bei Rückkehr nach Afghanistan. S. 60-65. In: Asylmagazin 3/2021.
2 Online abrufbar unter: https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2021/03/MF-43-SchutzquoteAfghanistan.pdf
3 Forderungspapier, online abrufbar unter: https://www.nds-fluerat.org/wpcontent/uploads/2021/03/Beschluss-MiguTeilhK-Bleiberecht-fuer-langjaehrig-hier-lebende-Menschen.pdf
4 Wege ins Bleiberecht. Mehr dazu: https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/projekte/wib-wege-insbleiberecht/