Unterstützung bei der Eingabe bei der Härtefallkommission

„Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes wurden die Länder dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. Von dieser Ermächtigung hat Niedersachsen im Jahr 2006 Gebrauch gemacht. Seitdem tagt die Niedersächsische Härtefallkommission regelmäßig. Über die Härtefallkommission besteht die Möglichkeit, Ausländer_innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, zu einem legalen Aufenthalt zu verhelfen.“
https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/haertefallkommission/

Wenn ihr Interesse habt, Menschen bei der Eingabe bei der Härtefallkommission zu unterstützen, schreibt uns gerne eine Mail oder kommt zu unserem nächsten Ehrenamtstreffen.